Nach einer Meldung der Gemeinde Michendorf hat die Bundesregierung einen Entschädigungsanspruch für Eltern mit Verdienstausfall geregelt. Diese gilt befristet bis Ende 2020. Danach können Sorgeberechtigte von Kinden bis zum 12. Lebensjahr oder Kindern mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen beantragen.

Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales gibt weiterführende Informationen auf folgender Seite https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html sowie auch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661750.de.

Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall bei Arbeitnehmern nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56 ff IfSG)

Kagegorie

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