Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus Brandenburg können bei Finanzengpässen nun auch eine Soforthilfe beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Tätigkeit in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit oder Weiterbildung.
Weitere Informationen finden Sie in dem Schreiben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Schreiben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 08.04.2020
Weitere Informationen zur Beantragung von Soforthilfe in Brandenburg unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Noch keine Kommentare