Soforthilfeprogramm für kleinere und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler hat das Land Brandenburg ein Soforthilfeprogramm erstellt. Darüber sind Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 EUR möglich. Entsprechende Anträge können bei der ILB gestellt werden.

Übersicht über die aktuell für Gewerbetreibende geltenden Regelungen (Informationen der Gemeinde)

Weitere Informationen

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen sowie zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten aus Anlass der Ausbeitung des Coronavirus erlassen. Die Inhalte finden Sie hier:   Allgemeinverfügung vom 17. März 2020.

Unterstützung und Informationen für Unternehmen erhalten Sie unter   https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterstützung-für-Unternehmen .

Auch die Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark bemüht sich, alle wichtigen Informationen für Unternehmen zum Thema Coronavirus SARS-CoV-2 zusammenzufassen.

Auf der Webseite der TGZ PM GmbH:   http://www.wirtschaft.pm/wirtschaftsforumpm/informationen-corona-und-unternehmen/ finden Unternehmen und Firmen wichtige Unterlagen, Telefonnummer und Links.

Sie finden dort Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Institutionen kompakt auf einen Blick. Die verschiedenen Institutionen informieren zu den Themen Kurzarbeitergeld, Fördermöglichkeiten und geben Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Zudem verweist die Seite auf die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg, die Unternehmen in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Verfügung stehen.

Gewerbesteuer

Das zuständige Finanzamt ist Ansprechpartner für die Fragen der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages – als Grundlage der Gewerbesteuer. Der Grundlagenbescheid ist für die Erhebung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde bindend.

Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Darüber informierte das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministerium der Finanzen und für Europa https://mdfe.brandenburg.de zum Download bereit.

Hinweis: Die Finanzämter sind wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon, E-Mail, Fax und Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

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