Die Gemeinde Michendorf weist darauf hin, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Temperaturen offene Feuer jeglicher Art verboten sind. Dies betrifft auch kleinere Feuer.

Beantragte Feuer (Holzfeuer und Traditionsfeuer zu Ostern) werden nicht genehmigt oder zugelassen.

Die aktuelle Waldbrandstufe finden sie hier:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde auf die weiterhin bestehenden Regeln hin:

Das private Verbrennen von Laub, Tannennadeln, Garten- und Haushaltsabfällen im Freien ist im Land Brandenburg verboten. Dies bezieht sich auch auf traditionelle Brennstoffe, wenn deren Verbrennung zu Störungen (z. B. durch Rauch oder Ruß) führen kann.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen.

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz (z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts) verwendet werden. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist im Land Brandenburg durch ein spezielles Verbot geregelt (§ 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV).

Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer, jedoch müssen diese bei der Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe 1 Meter nicht übersteigen. Das betrifft auch Feuerschalen, Feuerkörbe, Feuertonnen usw..

Im Wald sind Feuer verboten

Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter betragen.

Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist generell das Verbrennen verboten. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen Ihrer Region können Sie der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entnehmen: www.mil.brandenburg.de/wgs/text

10 goldene Regeln

– Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter.

– Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.

– Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.

– Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer.

– Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.

– Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).

– „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!

– Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.

– Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.

– Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

Kagegorie

Noch keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.